FG Köln, vom 13.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 459/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Vergütung von Vorsteuern mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 24.07.2012 - Aktenzeichen V B 76/11
DRsp Nr. 2012/18453
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Vergütung von Vorsteuern mangels grundsätzlicher Bedeutung
NV: Es ist geklärt, dass der Vergütungsantrag dem amtlichen Muster entsprechen muss, dass die Frist für den Vergütungsantrag gemäß § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG eine Ausschlussfrist ist, die Antragsfrist nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag gewahrt wird und die Vorlage der Rechnungen eine zur Abgabe eines vollständigen Antrags hinzutretende unabhängige Obliegenheit des Antragstellers ist.