Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24. November 2011
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
1. Die Entscheidung ergeht gemäß §
a) Wie das Finanzgericht zutreffend entschieden hat, sind die Umsätze der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) nicht gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a des Umsatzsteuergesetztes (UStG) oder § 4 Nr. 16 UStG von der Steuer befreit.
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