FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 07.11.2001
1 K 119/99
Normen:
EWGRL 388/77 Art. 33 Abs. 1 ; GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; GrEStG (1983) § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; GrEStG (1983) § 8 Abs. 1 ; UStG (1993) § 4 Nr. 9 Buchst. a ;

Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstücks betreffenden Verträgen mit Dritten; Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.11.2001 - Aktenzeichen 1 K 119/99

DRsp Nr. 2008/16332

Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstücks betreffenden Verträgen mit Dritten; Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer

1. Bei einem objektiv sachlichen Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstücks betreffenden Verträgen mit dritten Personen ist der maßgebliche Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück in bebautem Zustand. 2. Der Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer steht § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG nicht entgegen.

Normenkette:

EWGRL 388/77 Art. 33 Abs. 1 ; GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; GrEStG (1983) § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; GrEStG (1983) § 8 Abs. 1 ; UStG (1993) § 4 Nr. 9 Buchst. a ;

Tatbestand: