FG Thüringen - Urteil vom 20.06.2002
II 664/00
Normen:
AO (1977) § 162 Abs. 2 § 146 Abs. 1 § 158 ;

Zuschätzung bei nicht ordnungsgemäßer Kassenbuchführung; Umsatzsteuer 1995

FG Thüringen, Urteil vom 20.06.2002 - Aktenzeichen II 664/00

DRsp Nr. 2003/9928

Zuschätzung bei nicht ordnungsgemäßer Kassenbuchführung; Umsatzsteuer 1995

Entspricht die Buchführung nicht den gesetzlichen Vorschriften, weil u.a. im Kassenbuch Tageseinnahmen mehrerer Tage zusammengefasst, Privatentnahmen und Einlagen nicht verbucht werden und durch die vom Steuerpflichtigen praktizierte Verfahrenweise die Kassensturzfähigkeit verloren gegangen ist, ist das FA berechtigt, eine auf dem betrieblichen Bankkonto gebuchte, in ihrer Herkunft nicht nachgewiesene Einlage als ungeklärten Vermögenszuwachs aufzufassen und dem Umsatz hinzuzuschätzen.

Normenkette:

AO (1977) § 162 Abs. 2 § 146 Abs. 1 § 158 ;

Tatbestand:

Streitig ist eine Zuschätzung.

Die Klägerin erzielt im Streitjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb.