FG München - Beschluss vom 17.03.2008
14 V 3635/07
Normen:
AO § 162 Abs. 1 S. 1 ; UStG § 19 Abs. 1 ;

Zuschätzungen von Umsätzen bei einer Prostituierten; Besteuerung als Kleinunternehmerin

FG München, Beschluss vom 17.03.2008 - Aktenzeichen 14 V 3635/07

DRsp Nr. 2008/13127

Zuschätzungen von Umsätzen bei einer Prostituierten; Besteuerung als Kleinunternehmerin

Bei erzielten Umsätzen i.H. von 18.040 EUR im Jahr 2002 ist eine Besteuerung als Kleinunternehmerin im Jahr 2003 nicht möglich.

Normenkette:

AO § 162 Abs. 1 S. 1 ; UStG § 19 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) die Umsätze der Antragstellerin in den Streitjahren zutreffend geschätzt hat bzw. ob sie mit ihren Umsätzen unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes in der hier maßgebenden Fassung (UStG) fällt.