BGH - Urteil vom 28.03.1990
VIII ZR 169/89
Normen:
BGB § 276, § 459 Abs. 2, § 463 Satz 1, § 477 ;
Fundstellen:
BGHR BGB vor § 1 Kausalität 1
BGHR BGB vor § 1 Nachforschungspflicht 1
BGHR BGB vor § 1 Schaden 4
BGHR BGB § 459 Abs. 2 Eigenschaft, zugesicherte 7
BGHR BGB § 463 Satz 1 Eigenschaft, zugesicherte 1
BGHR BGB § 477 Abs. 1 Verschulden bei Vertragsschluß 1
BGHZ 111, 75
DB 1990, 1275
DRsp I(130)305a-c
MDR 1990, 912
NJW 1990, 1659
WM 1990, 1032
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf,
LG Mönchengladbach,

Zusicherung der Nichterhebung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer; Verjährung von Ansprüchen wegen unrichtiger Angaben bei Vertragsschluß

BGH, Urteil vom 28.03.1990 - Aktenzeichen VIII ZR 169/89

DRsp Nr. 1992/1309

Zusicherung der Nichterhebung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer; Verjährung von Ansprüchen wegen unrichtiger Angaben bei Vertragsschluß

»a) Die Angabe des Verkäufers, für die vom Käufer beabsichtigte Einfuhr der in den Niederlanden befindlichen Kaufsache in die Bundesrepublik würden keine Steuern anfallen, weil die niederländische Umsatzsteuer bereits bezahlt sei und auf die deutsche Einfuhrumsatzsteuer angerechnet werde, betrifft keine zusicherungsfähige Eigenschaft der Kaufsache i. S. von § 459 Abs. 2 BGB. b) Ist diese Angabe falsch, so kann dem Käufer ein auf Erstattung der gleichwohl gezahlten Einfuhrumsatzsteuer zuzüglich Nebenkosten gerichteter Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens beim Vertragsschluß zustehen, der nicht in der kurzen Frist des § 477 Abs. 1 BGB verjährt.«

Normenkette:

BGB § 276, § 459 Abs. 2, § 463 Satz 1, § 477 ;

Tatbestand:

Die Beklagten kauften im Jahre 1984 durch Vermittlung des Yachtmaklers H. von ihrem Streithelfer erster Instanz, F. Hö., die in den Niederlanden liegende Motoryacht Uranus zum Preise von "DM 80.000,-- incl. 19 % BTW". BTW bezeichnet die niederländische Umsatzsteuer.