BFH, Beschluß vom 22.12.1998 - Aktenzeichen VII B 157/98
DRsp Nr. 1999/3627
Zuständigkeit des FA; USt
1. Die ausschließlich örtliche Zuständigkeit der FÄ für die Umsatzbesteuerung folgt aus § 21 AO. Dass mehrere FÄ nebeneinander für die USt zuständig sein können, ist begrifflich ausgeschlossen.2. Die Zuständigkeit der FÄ für die Umsatzbesteuerung bestimmt sich nach dem Ort, von dem aus der Unternehmer ganz oder vorwiegend sein Unternehmen betreibt. Das ist im Allgemeinen der Ort, an dem die Geschäftsleitung ihren Sitz hat.
Gründe:
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.