BFH - Beschluß vom 10.09.1999
V B 39/99
Normen:
AO § 168 S. 2; UStG § 18 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 351

Zustimmung zu einer negativen Steueranmeldung

BFH, Beschluß vom 10.09.1999 - Aktenzeichen V B 39/99

DRsp Nr. 2000/580

Zustimmung zu einer negativen Steueranmeldung

Auch bei Umsatzsteuererklärungen mit geringen Vorsteuerüberschüssen gilt die nach § 168 Satz 2 AO erforderliche Zustimmung nicht bereits als erteilt, wenn die Steuererklärung beim Finanzamt eingeht. Es besteht nur "allgemein" die Befugnis, die Zustimmung zu erteilen. Die Steueranmeldung wirkt vor Erteilung der Zustimmung nicht als Festsetzung.

Normenkette:

AO § 168 S. 2; UStG § 18 Abs. 1, 3 ;

Gründe: