Zuwendung zur Extensivierung der Kartoffelproduktion kein Entgelt für eine Dienstleistung
EuGH, vom 18.12.1997 - Aktenzeichen Rs C-384/95
DRsp Nr. 2001/1121
Zuwendung zur Extensivierung der Kartoffelproduktion kein Entgelt für eine Dienstleistung
Die Art. 6 Abs. 1 und 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG sind dahin auszulegen, daß die von einem Landwirt im Rahmen einer nationalen Entschädigungsregelung eingegangene Verpflichtung, mindestens 20 % der von ihm angebauten Kartoffeln nicht zu ernten, keine Dienstleistung i.S. der Richtlinie 77/388 ist. Die zu diesem Zweck gezahlte Zuwendung unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer.