EuGH vom 18.12.1997
Rs C-384/95
Normen:
EGRL 6. Art. 6 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9 ;
Fundstellen:
DB 1998, 243
VIZ 1998, 267

Zuwendung zur Extensivierung der Kartoffelproduktion kein Entgelt für eine Dienstleistung

EuGH, vom 18.12.1997 - Aktenzeichen Rs C-384/95

DRsp Nr. 2001/1121

Zuwendung zur Extensivierung der Kartoffelproduktion kein Entgelt für eine Dienstleistung

Die Art. 6 Abs. 1 und 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG sind dahin auszulegen, daß die von einem Landwirt im Rahmen einer nationalen Entschädigungsregelung eingegangene Verpflichtung, mindestens 20 % der von ihm angebauten Kartoffeln nicht zu ernten, keine Dienstleistung i.S. der Richtlinie 77/388 ist. Die zu diesem Zweck gezahlte Zuwendung unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer.

Normenkette:

EGRL 6. Art. 6 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9 ;

Für die Praxis: