Zwangsverwaltung und Grundstücksvermietung an den Vollstreckungsschuldner
FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 12.03.2001 - Aktenzeichen 1 K 86/00
DRsp Nr. 2001/7269
Zwangsverwaltung und Grundstücksvermietung an den Vollstreckungsschuldner
Entscheidet sich der (Instituts-)Zwangsverwalter für die ihm nach dem ZVG eröffnete Wahlmöglichkeit, dem Vollstreckungsschuldner das beschlagnahmte Grundstück mitsamt einem darauf betriebenen Hotel- und Gaststättengewerbe zu vermieten, so ist Schuldner der durch die Fortführung dieses Gewerbebetriebes entstehenden Umsatzsteuer- und Lohnsteueransprüche nicht der Zwangsverwalter, sondern allein der Vollstreckungsschuldner.