Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 13.232,00 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Beklagte den Vorsteuerabzug in Höhe von 13.232,00 EUR aus einer Rechnung des Landwirts M wegen fehlender Angabe des Lieferzeitpunktes zu Recht versagt hat.
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