2.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen

Autor: Steuerberater Andreas Fietz

2.1.1 Neue materielle Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Durch die Neufassung von Art. 138 MwStSystRL sowie § 4 Nr. 1 Buchst. b) und § 6a Abs. 1 UStG wurden zusätzliche materiellrechtliche Voraussetzungen für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung definiert. So treten neben die bisherigen Voraussetzungen (die Ware gelangt bei einer Lieferung von einem Mitgliedstaat in einen anderen, der Leistungsempfänger ist Unternehmer und der Erwerb unterliegt beim Leistungsempfänger der Erwerbsbesteuerung) zwei weitere materielle Voraussetzungen:

Der Erwerber muss dem Lieferanten eine gültige ausländische USt-IdNr. mitgeteilt haben, § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG, Art. 138 Abs. 1 Buchst. b) MwStSystRL, und

der Lieferant muss seiner Pflicht zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (nachfolgend: "ZM") ordnungsgemäß nachgekommen sein, § 4 Nr. 1 Buchst. b) UStG, Art. 138 Abs. 1a MwStSystRL.