BGH - Beschluß vom 17.08.1998 (5 StR 59/97)
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glückspiels, Steuerhinterziehung in 88 Fällen und Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Seine Revision, [...]