BGH - Beschluß vom 05.05.2004 (5 StR 66/04)
Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Nach den tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts hat sich der Angeklagte bereits durch die Nichtabgabe der zum 10. Juli 1996, 10. Oktober [...]