BGH - Beschluss vom 26.11.2009 (5 StR 91/09)
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. April 2008 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt wurde. Die Sache wird zu neuer [...]