FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.08.2022
3 K 1289/21
Normen:
UStG § 6a Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2023, 1058

Vorliegen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung im Reihengeschäft

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.08.2022 - Aktenzeichen 3 K 1289/21

DRsp Nr. 2022/15528

Vorliegen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung im Reihengeschäft

Tenor

I.

Die Umsatzsteuerbescheide 2015 bis 2017 vom 24.02.2021 werden dahingehend geändert, dass die steuerpflichtigen Umsätze zum Regelsteuersatz um ... € im Jahr 2015, um ... € im Jahr 2016 und um ... € im Jahr 2017 vermindert und die steuerfreien Umsätze um ... € im Jahr 2015, um ... € im Jahr 2016 und um ... € im Jahr 2017 erhöht werden.

II.

Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 6a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Strittig ist das Vorliegen von innergemeinschaftlichen Lieferungen in einem Reihengeschäft.

Die Klägerin ist eine GmbH mit Sitz in X (Deutschland). Sie ist Teil eines in einem EU-Staat ansässigen Bergbaukonzerns. Gegenstand ihres Unternehmens ist die Förderung und der europaweite Vertrieb von Mineralen/Rohstoffen.

Bis September 2013 erfolgten die Lieferungen der Minerale direkt von der Klägerin an die Abnehmer. Soweit die Minerale an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten geliefert wurden, erfüllten diese die Voraussetzungen des § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG und waren als innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei.