FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.12.1997
IV 919/97
Fundstellen:
EFG 1998, 509

Einbauküchen kein wesentlicher Gebäudebestandteil

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.12.1997 - Aktenzeichen IV 919/97

DRsp Nr. 2001/3258

Einbauküchen kein wesentlicher Gebäudebestandteil

Die bei der Veräußerung von Gebäuden auf Einbauküchen entfallenden Entgelte sind nicht nach § 4 Nr. 9 a UStG steuerfrei. Der Umfang der Integrierung der Küche in das jeweilige Gebäude, besonders die Einpassung nach den jeweiligen Raummaßnahmen, ist unbeachtlich.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das Finanzamt (FA) im Anschluss an eine beim Kläger durchgeführte Außenprüfung die beim Verkauf von Wohnungen erzielten Entgelte, die auf die Einbauküchen entfallen, zu Recht als umsatzsteuerpflichtig angesehen hat.

Der Kläger ist ..., der Wohnungen auf eigene Rechnung baut, die er anschließend zum Teil verkauft und zum Teil selbst fremdvermietet. Für die Streitjahre hat er Umsatzsteuererklärungen abgegeben, in denen weder steuerpflichtige Umsätze noch abzugsfähige Vorsteuerbeträge erklärt wurden, so dass sich die Zahllast jeweils auf 0 DM belief.