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BGH - Urteil vom 13.01.1988 (IVb ZR 7/87)

Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

Die Parteien schlossen am 15. Dezember 1961 die Ehe, aus der der am 6. August 1963 geborene Sohn Rüdiger hervorging. Im Juni 1982 trennten sie sich, wobei der Beklagte aus dem in Miteigentum der Parteien stehenden [...]