BVerfG - Beschluß vom 15.12.1999 (1 BvR 1904/95 u.a.)
A. Die Beschwerdeführer übernehmen berufsmäßig Betreuungen. Mit ihren Verfassungsbeschwerden erstreben sie im wesentlichen eine höhere Vergütung, insbesondere die gesonderte Erstattung der auf die Vergütung [...]