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FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 22.09.2021 (3 K 227/19)

Umsatzsteuerrechtliche Anerkennung von Vorsteuerbeträgen aus Aufwendungen für Segelyachten

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert beträgt 84.814,00 Euro. Die Beteiligten streiten um die umsatzsteuerrechtliche Anerkennung von [...]
FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 26.05.2021 (3 K 283/17)

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Eintrittsgelder betreffend die Besichtigung eines Unterseeraketenkreuzer

Abweichend von dem geänderten Bescheid über Umsatzsteuer für 2015 vom 15. September 2017 wird die Umsatzsteuer auf ./. 33.575,14 Euro festgesetzt. Die Kosten des Verfahren hat der Beklagte zu tragen. Die Revision wird [...]