FG Niedersachsen - Urteil vom 21.11.1996
V 172/91
Normen:
UStG §§ 14, 15 ;

Eigenhändlereigenschaft eines Rechnungsausstellers

FG Niedersachsen, Urteil vom 21.11.1996 - Aktenzeichen V 172/91

DRsp Nr. 2000/3849

Eigenhändlereigenschaft eines Rechnungsausstellers

1. Ob jemand eine Vermittlungsleistung erbringt oder als Eigenhändler tätig wird, ist nach den Leistungsbeziehungen zwischen den Beteiligten zu entscheiden. Maßgebend für die Bestimmung der umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen ist dabei grundsätzlich das Zivilrecht. 2. Entsprechend der in § 164 Abs. 1 BGB getroffenen Regelung liegt eine Vermittlungsleistung umsatzsteuerrechtlich nur vor, wenn der Vermittler das Umsatzgeschäft erkennbar im Namen des Vertretenen abgeschlossen hat. Sind derartige Umstände nicht gegeben, so spricht das für einen Eigenhandel.

Normenkette:

UStG §§ 14, 15 ;

Tatbestand:

Der Kläger betreibt einen Kraftfahrzeughandel. Die von ihm erworbenen Fahrzeuge wurde ganz überwiegend in den Streitjahren nach ausgeführt. Die insoweit steuerbefreiten Umsätze bewegten sich in den Streitjahren in der Größenordnung zwischen 34-49 Millionen DM.

Die abziehbaren Vorsteuerbeträge ermittelte der Kläger für die Streitjahre wie folgt:

1986 5.117.374,00 DM

1987 5.832.145,00 DM

1988 6.601.095,00 DM.