FG Sachsen - Urteil vom 09.06.1999
1 K 127/98
Normen:
UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ; UStG 1993 § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ; UStG 1993 § 2 Abs. 1 ;

Vorsteuerabzugsberechtigung eines Ehegatten bei auf die nicht unternehmerisch tätige Ehegattengemeinschaft ausgestellter Rechnung; Umsatzsteuer 1995

FG Sachsen, Urteil vom 09.06.1999 - Aktenzeichen 1 K 127/98

DRsp Nr. 2002/5250

Vorsteuerabzugsberechtigung eines Ehegatten bei auf die nicht unternehmerisch tätige Ehegattengemeinschaft ausgestellter Rechnung; Umsatzsteuer 1995

Ehegatten, die Bauleistungen als Miteigentümer eines Grundstücks beziehen, sind beide als umsatzsteuerliche Leistungsempfänger anzusehen, wenn die Ehegattengemeinschaft nicht unternehmerisch tätig ist. Ist nur einer der Ehegatten Unternehmer, kann dieser die Vorsteuer, die seinem jeweiligen Anteil an der Gemeinschaft entspricht, auch für die an die nicht unternehmerisch tätige Ehegattengemeinschaft ausgeführten Bauleistungen abziehen, soweit diese in Zusammenhang mit dem unternehmerischen Zwecken dienenden Gebäudeteil stehen.

Normenkette:

UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ; UStG 1993 § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ; UStG 1993 § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand: