FG München - Beschluss vom 18.06.2025 (14 V 2491/24)
1. Die Vollziehung des Einfuhrabgabenbescheides vom 4. November 2024 wird für die Dauer des Einspruchsverfahrens ausgesetzt. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. I. Die Antragstellerin ist eine [...]