OLG Köln - Urteil vom 21.02.2013
8 U 7/11
Normen:
BGB § 611; BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1; UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a);
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 13.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 194/09

Haftung des Steuerberaters wegen angeblicher Falschberatung bei der steuerlichen Gestaltung eines Pachtvertrages über ein Hausboot

OLG Köln, Urteil vom 21.02.2013 - Aktenzeichen 8 U 7/11

DRsp Nr. 2020/13481

Haftung des Steuerberaters wegen angeblicher Falschberatung bei der steuerlichen Gestaltung eines Pachtvertrages über ein Hausboot

Die Verpachtung eines Hausboots ist gem. § 4 Nr. 12 lit. a UStG von der Umsatzsteuer befreit, da sie als Verpachtung eines Grundstücks anzusehen ist.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das am 13.01.2011 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 2 O 194/09 – aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Vorabentscheidungsverfahrens beim EUGH - C- 534/11 Urteil vom 15.11.2012 - sowie die außergerichtlichen Kosten der Streithelfer der Beklagten trägt die Klägerin. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1; UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a);

Gründe

(Anstelle von Tatbestand und Entscheidungsgründen gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO)

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Schadenersatz wegen Schlechterfüllung ihrer Pflichten aus dem Steuerberatungsvertrag in Anspruch mit der Begründung, dass sie von dem Beklagten zu 1) im Zusammenhang mit der Verpachtung eines Gastronomiehausbootes, genannt „A“, im Jahre 2000 steuerlich falsch beraten worden sei.