BGH - Urteil vom 16.06.1993 (XII ZR 6/92)
Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Im Jahre 1984 wurde der Kläger rechtskräftig verurteilt, an die Beklagte nachehelichen Unterhalt von monatlich 854 DM zu zahlen. Der Kläger verdiente damals monatlich 2597, 97 [...]