BVerfG - Beschluß vom 05.05.1992 (2 BvR 271/92)
1. Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil die angegriffene Ablehnung von Prozeßkostenhilfe keine Fehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der [...]