BVerfG - Beschluß vom 26.02.2003 (2 BvR 150/03)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Sie ist unbegründet. 1. Dies gilt zunächst für die Rüge des Beschwerdeführers, seine Verurteilung entbehre einer [...]