FG Düsseldorf - Beschluss vom 30.08.2010 (5 V 2191/10 A(U))
Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung). Die Antragstellerin begehrt mit Ihrem Antrag die Aussetzung [...]