FG Hamburg - Urteil vom 10.08.2018 (2 K 82/18)
Streitig ist, ob der Kläger im Streitjahr 2015 Kleinunternehmer war und deshalb Umsatzsteuer nicht zu erheben ist. Der Kläger war in der Vergangenheit als Kleinunternehmer tätig. In seiner Einkommensteuererklärung für [...]