FG München - Urteil vom 16.07.2009 (14 K 4671/06)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. I. Streitig ist die Festsetzung der Umsatzsteuer 2003. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist Buch- und Offsetdruck. Bis Ende 2002 [...]