FG München - Urteil vom 31.08.2016 (3 K 874/14)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. I. Streitig ist, ob von der Klägerin vereinnahmte sog. Gebühren für die Vorfinanzierung von ärztlichen [...]