FG Münster - 29.08.2001 (8 K 1483/98 F)
1. Wenn der Steuerpflichtige kein Fahrtenbuch geführt hat, werden die Kosten aufgrund von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen aufgeteilt. Schätzungsunschärfen, die sich zuungunsten des Steuerpflichtigen ergeben, muss [...]