FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 27.02.2001 (2 K 509/99)
Im Streit ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 10.000,00 DM wegen der verspäteten Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 1995. Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts [...]