FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 20.08.2008 (2 K 319/06)
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 13.232,00 EUR festgesetzt. Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Beklagte den [...]