FG Nürnberg - Urteil vom 22.11.2011 (2 K 1408/2008)
Streitig ist, ob der Klägerin der Vorsteuerabzug aus Rechnungen der Beigeladenen zusteht. Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zwischen der Klägerin als Organträgerin und derD als [...]