FG Nürnberg - Urteil vom 27.10.2020 (2 K 483/18)
1. Unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheids 2010 vom 04.11.2014 wird die Umsatzsteuer 2010 um 2.545,59 € auf 715.094,41 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die [...]