FG Niedersachsen - 30.10.1997 (V 318/96)
War der Unternehmer zwar nicht für das Kfz selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt, wohl aber für die später darin eingegangenen Bestandteile, ist die Entnahme steuerpflichtig. Übersteigen die Netto-Aufwendungen für [...]