Details ausblenden
FG Thüringen - Urteil vom 07.12.2005 (IV 148/02)

Unangemessenheit des Erwerbs eines weiteren Oberklassefahrzeugs bei einem kleineren Bauelementehandel mit niedrigen Gewinnen

Streitig ist, ob die Aufwendungen für einen Mercedes 420 i. H. v. 160.988,50 DM (brutto) neben einem geleasten BMW der Reihe 7 (nomineller Kaupreis ca. 128.000 DM brutto) für den Betrieb des Klägers i. H. der Hälfte [...]
FG Thüringen - Urteil vom 10.11.2005 (III 1311/03)

Betrieb von Asylbewerberheimen nicht umsatzsteuerbefreit

Die Beteiligten streiten über die Festsetzung von Umsatzsteuer i. H. v. 1996: 260.075,26 Euro 1997: 529.583,35 Euro 1998: 160.161,16 Euro Die Klägerin begehrt, die Umsatzsteuer für die Streitjahre auf 0 DM [...]