FG Thüringen - Urteil vom 11.10.2006
IV 696/05
Normen:
UStG (1999) § 15 Abs. 1b ; EStG § 12 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 638

Vorsteuerabzugsbeschränkung für auch privat genutztes Fahrzeug - hier: Jaguar -, umsatzsteuerliche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch als Nachweis einer unter 5 % liegenden Privatnutzung

FG Thüringen, Urteil vom 11.10.2006 - Aktenzeichen IV 696/05

DRsp Nr. 2007/4323

Vorsteuerabzugsbeschränkung für auch privat genutztes Fahrzeug - hier: Jaguar -, umsatzsteuerliche Anforderungen an ein "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch" als Nachweis einer unter 5 % liegenden Privatnutzung

1. Die Anwendung von § 15 Abs. 1b UStG 1999 - Beschränkung des Vorsteuerabzugs für auch privat verwendete Fahrzeuge - im Jahr 2002 ist nicht gemeinschaftsrechtswidrig. 2. Die Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung, wonach die Vorsteuerabzugsbeschränkung bei einer nichtunternehmerischen Nutzung des Fahrzeugs von höchstens 5 % nicht anzuwenden war, kann vom Unternehmer nicht beansprucht werden, wenn er als Nachweis nur ein Fahrtenbuch vorlegt, das nicht den ertragsteuerlich geltenden Anforderungen an ein "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch" genügt. Ein Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß, wenn z.B. Kunden oder Geschäftspartner nicht immer aufgezeichnet sind, der Gegenstand der Dienstreise vielfach nur ansatzweise zu erkennen ist oder Teilabschnitte einer einheitlichen beruflichen Reise nicht kenntlich gemacht sind.