OLG Bamberg vom 24.11.1982
2 UF 170/82
Normen:
BGB § 1609 ;
Fundstellen:
FamRZ 1983, 210
LSK-FamR/Hannemann, § 1609 BGB LS 17

OLG Bamberg - 24.11.1982 (2 UF 170/82) - DRsp Nr. 1994/8183

OLG Bamberg, vom 24.11.1982 - Aktenzeichen 2 UF 170/82

DRsp Nr. 1994/8183

Fordert im Mangelfall ein sorgeberechtigter geschiedener Elternteil nicht den ihm an sich zustehenden Unterhalt von dem anderen Elternteil, um die Unterhaltsansprüche der ehelichen Kinder nicht weiter zu verkürzen, dann ist die rechnerisch auf ihn entfallende Unterhaltsquote auf die unterhaltsberechtigten gemeinsamen Kinder anteilig im Verhältnis der ihnen zustehenden Quoten zu verteilen.

Normenkette:

BGB § 1609 ;

Hinweise:

Die Entscheidung betrifft den Fall, daß der Unterhaltspflichtige zusätzlich einer zweiten Ehefrau und minderjährigen unverheirateten zweitehelichen Kindern Unterhalt schuldet.

Fundstellen
FamRZ 1983, 210
LSK-FamR/Hannemann, § 1609 BGB LS 17