OLG Köln - 16.08.1990 (10 UF 64/90)
Herrschende Meinung ist wohl, daß nicht jede Verletzung der ehelichen Treue, insbesondere der Ehebruch, in aller Regel ein ausreichender Härtegrund sei (Johannsen/Henrich/Jaeger, § 1565 Rdn. 69 m.N.; vgl. aber OLG [...]