OLG Köln - Urteil vom 01.03.2002
19 U 182/01
Normen:
BGB § 242 ; HGB §§ 84 ff. ; UStG § 29 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2002, 221
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 07.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 86 O 87/99

Anspruch des gekündigten Vertragshändlers auf Rückkauf des Ersatzteillagers; Änderung des Mehrwertsteuersatzes

OLG Köln, Urteil vom 01.03.2002 - Aktenzeichen 19 U 182/01

DRsp Nr. 2002/11304

Anspruch des gekündigten Vertragshändlers auf Rückkauf des Ersatzteillagers; Änderung des Mehrwertsteuersatzes

1. Der gekündigte Vertragshändler verwirkt seinen Anspruch gegen den Hersteller auf Rückkauf des Ersatzteillagers nicht allein deshalb, weil er den Anspruch erst nach rechtskräftigem Abschluss des Rechtsstreits der Parteien über die Wirksamkeit der Kündigung des Händlervertrages geltend macht.2. Unterliegt die Besteuerung des Ausgleichsanspruchs einem höheren Steuersatz als dem im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs geltenden, hat der Vertragshändler gegen den Hersteller unter den Voraussetzungen des § 29 UStG einen Anspruch auf Ausgleich der umsatzsteuerrechtlichen Mehrbelastung. Dieser Anspruch ist vor den ordentlichen Gerichte geltend zu machen.

Normenkette:

BGB § 242 ; HGB §§ 84 ff. ; UStG § 29 ;

Gründe: