OLG Karlsruhe - 17.10.1985 (2 UF 129/84)
B. Würde man bei der Errechnung des Endvermögens nicht alle Schulden berücksichtigen, sondern jeweils fragen, welche Verpflichtungen im Einzelnen eingegangen worden sind, so hätte das eine Ausweitung des § 1375 Abs. 2 [...]