OLG Koblenz - 11.01.1988 (13 Uf 1492/86)
Ein Prozentsatz von 5 % bis 10 %, wie er anscheinend von Zahnärzten bei Praxisverkäufen vereinbart wird, wird bei einer Praxis für Allgemeinmedizin als zu niedrig angesehen. Dies beruht möglicherweise darauf, daß die [...]