»Zutreffend ist das FamG davon ausgegangen, daß auch im Falle der Auflösung einer neuen Ehe durch Tod des neuen Ehepartners ein Wiederaufleben eines Unterhaltsanspruchs aus § 1570 BGB nach § 1 586 a Abs. 1 BGB [...]
Nicht aber die vermögenswirksamen Leistungen selbst: KG, DAV 1979, 427. Zur Arbeitnehmersparzulage vgl. noch LSK-FamR/Hannemann, § 1603 BGB LS 90 LSK-FamR/Hannemann, § 1603 BGB LS 16 NJW-RR 1986, [...]