SchlHOLG - Beschluß vom 12.02.1993
8 Wx 7/92
Normen:
BGB § 1681 Abs. 1 S. 1, S. 2 § 1671 ; GG Art. 6 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAVorm 1993, 999
FamRZ 1993, 832

Übergang der elterlichen Sorge bei Versterben des nach Scheidung allein sorgeberechtigten Elternteils

SchlHOLG, Beschluß vom 12.02.1993 - Aktenzeichen 8 Wx 7/92

DRsp Nr. 1994/13792

Übergang der elterlichen Sorge bei Versterben des nach Scheidung allein sorgeberechtigten Elternteils

Verstirbt der nach der Scheidung allein sorgeberechtigte Elternteil, so geht die elterliche Sorge nicht gemäß § 1681 Abs. 1 S. 1 BGB auf den anderen Elternteil über. Es bedarf vielmehr der ausdrücklichen Entscheidung des Vormundschaftsgerichts gemäß § 1681 Abs. 1 S. 2 BGB. Die Entscheidung über die elterliche Sorge hat sich am Kindeswohl zu orientieren.

Normenkette:

BGB § 1681 Abs. 1 S. 1, S. 2 § 1671 ; GG Art. 6 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAVorm 1993, 999
FamRZ 1993, 832