OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 13.04.2016 (14 A 1728/15)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch [...]