LG Berlin vom 20.02.1992
51 S 31/91
Normen:
BGB § 1611, Vor §§ 1353 ff.;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 1214
LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 34
LSK-FamR/Hannemann, § 1611 BGB LS 8

LG Berlin - 20.02.1992 (51 S 31/91) - DRsp Nr. 1994/14305

LG Berlin, vom 20.02.1992 - Aktenzeichen 51 S 31/91

DRsp Nr. 1994/14305

A. Finanzielle Zuwendungen an die Partnerin der nichtehelichen Lebensgemeinschaft mindern nicht das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des im Wege der Überleitung in Anspruch genommenen Sohnes, der seiner in einem Heim lebenden, pflegebedürftigen Mutter unterhaltspflichtig ist. B. Allein der mangelnde schulische Erfolg ihrer sieben Kinder, die Erforderlichkeit staatlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erziehung und der Umstand, daß der nunmehr auf Unterhalt in Anspruch genommene Sohn im Alter von 5 Jahren der Obhut seiner Tante übergeben wurde, führen nicht zu einer Unterhaltspflichtverletzung der jetzt unterhaltsbedürftigen Mutter i.S. des § 1611 Abs. 1 BGB gegen ihren Sohn.

Normenkette:

BGB § 1611, Vor §§ 1353 ff.;

Hinweise:

B. Vgl. zur Unterhaltspflichtverletzung auch LSK-FamR/Hannemann, § 1611 BGB LS 5 (Stichwort: Trunksucht).

Fundstellen
FamRZ 1992, 1214