1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zur Vergnügungssteuer wegen der Aufstellung von automatischen Geldspielgeräten durch die [...]
Der Kläger hatte vorgetragen, er werde allgemein nur mit seinem Familiennamen angesprochen. Er fühle sich mit seiner Familie durch diesen Namen verbunden. Es entstünden auch immer wieder Mißverständnisse und [...]