BayObLG - Beschluss vom 29.01.2002 (4 St RR 122/01)
Der Angeklagte G. ist in einem unternehmen als Industriemeister beschäftigt und seit 1999 ehrenamtlich Vorstand des Sportvereins D., dessen Fußballmannschaften in der untersten Klasse spielen. Auch der beruflich als [...]